Büchereiordnung/Gebühren/Entlehnfristen
Büchereiordnung (Benützungsordnung)
Die „Bücherei Zams“ ist eine Einrichtung der Gemeinde Zams. Sie ist als öffentliche Bücherei allen Interessierten zugänglich. Die Abläufe in der Bücherei werden durch diese Büchereiordnung geregelt, welche für alle Nutzer/Nutzerinnen verbindlich ist.
Die Einschreibung als Benutzer/Benutzerin der Bücherei ist kostenlos und erfolgt schriftlich in Form einer Lesererklärung / Benützungsvereinbarung. Mit der Unterschrift darauf anerkennen die Benutzer die Büchereiordnung / Benützungsordnung und haben nach Bezahlung der Jahresgebühr das persönlich geltende, nicht übertragbare Recht, Medien zu den geltenden Bedingungen lt. Gebührenordnung zu entlehnen. Kinder unter 14 Jahren benötigen für die Einschreibung die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, der sich damit auch zur Haftung im Schadensfall und zur Begleichung anfallender Forderungen verpflichtet. Die persönlichen Daten der Leser/Leserinnen werden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung i. d. g. F. ausschließlich für die Bibliotheksverwaltung verarbeitet und unterliegen dem Datenschutz.
Im Interesse aller Benutzer/Benutzerinnen der Bücherei ersuchen wir Sie um eine sorgfältige und schonende Behandlung aller Medien. Bereits sichtbare Schäden müssen daher gleich bei der Ausleihe bekannt gegeben werden! Allfällig notwendige Reparaturen werden von der Büchereileitung veranlasst, Reparaturversuche durch die Nutzer sind jedenfalls zu unterlassen. Für verloren gegangene Medien oder Medien, die über die normale Nutzung hinausgehend stark beschmutzt oder beschädigt worden sind, ist entsprechender Ersatz zu leisten, dessen Art und Höhe von der Büchereileitung festgelegt wird.
Bei der Ausgabe aller Medien sind die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Bücherei verpflichtet, strikt das Jugendschutzgesetz einzuhalten. Für Kinder und Jugendliche ungeeignete Medien (Altersempfehlung) werden daher nicht an diese ausgefolgt. Bücher, Hörbücher bzw. DVDs für Erwachsene können daher auch nur von Erwachsenen mit eigener (kostenpflichtiger) Lesernummer entlehnt werden.
Die Weitergabe entlehnter Medien an Dritte ist nicht gestattet. Es haften die Leser/Leserinnen - bei Personen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr die gesetzlichen Vertreter / Vertreterinnen -, auf deren Namen die Medien entlehnt wurden. Die entlehnten Medien dürfen – unter Berücksichtigung der geltenden Urheberrechte - nur für private Zwecke verwendet, nicht für öffentliche Aufführungen verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden. Jede Art von Vervielfältigung ist nach dem Urheberrechtsgesetz verboten.
Mit Zahlung der Jahresgebühr erhält jeder Nutzer einen Zugang zum Online-Katalog (WebOPAC) (mit Passwort, das Nutzer/Nutzerinnen in der Bücherei zugeteilt erhalten), über den auch E-Medien der onleihe Tirol kostenlos entlehnt werden können.
Pro Person und Entlehnung können maximal 10 Medien entlehnt werden, im Einzelfall kann diese Beschränkung nach Rücksprache mit der Büchereileitung aufgehoben werden. Die Entlehnfrist für Bücher und Hörbücher (inkl. "Tonies-Hörfiguren") beträgt drei Wochen, für DVDs und Zeitschriften zwei Wochen. Eine Verlängerung der Entlehnfrist von Medien ist möglich, sofern für diese keine Reservierung vorliegt, und kann persönlich oder telefonisch (Textnachricht) in der Bücherei beantragt bzw. im WebOPAC nach Anmeldung mittels Passwort selbst vorgenommen werden.
Entlehnte Medien sind spätestens mit Ablauf der Entlehnfrist bzw. der gewährten Verlängerungsfrist während der Öffnungszeiten in die Bücherei zurückzubringen. Bei Überziehung der gesetzten Fristen fallen Überziehungsgebühren in der geltenden Höhe an, die zu bezahlen sich die Nutzer verpflichten.
Zams, am 1. 12. 2019
Gebühren
Gebühren:
Einschreibung kostenlos
Jahresgebühr (wird pro Kalenderjahr eingehoben)
Kinder bis 6 Jahre kostenlos
Kinder ab 6 Jahren und Jugendliche bis 18 Jahre kostenlos
Erwachsene (ab 18 Jahren) 14 Euro/Jahr
Familienkarte/Partnertarif (zwei Erwachsene) 20 Euro/Jahr
Für Gäste (kurzfristige Entlehnungen) bieten wir auch eine Bandgebühr an: 1 Euro/Medium und Entlehnung!
Für NEUanmeldungen im 2. Halbjahr wird nur mehr die Hälfte der Jahresgebühr eingehoben,
für NEUanmeldungen nach dem 31. Oktober eines Jahres wird keine Jahresgebühr mehr eingehoben.
Mahngebühr: entfällt
Überziehungsgebühr: 2020: 0,30 Euro/Medium und Woche
2021: 0,40 Euro/Medium und Woche
2022: 0,50 Euro/Medium und Woche
(wird auch für Nutzer verrechnet, die keine Jahresgebühr bezahlen!)
Bitte beachten und - wenn nötig - rechtzeitig Verlängerung beantragen!
Entlehnfristen
Bücher/Hörbücher/Tonies 3 Wochen
Zeitschriften 2 Wochen
DVD 2 Wochen
Eine einmalige Verlängerung ist möglich (persönlich/telefonisch), sofern das Medium nicht von einem anderen Benutzer reserviert ist.