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Büchereiordnung

 

Büchereiordnung (Benützungsordnung)

Die „Bücherei Zams“ ist eine Einrichtung der Gemeinde Zams. Sie ist als öffentliche Bü­cherei allen Interessierten zu­gänglich. Die Abläufe in der Bücherei werden durch diese Büchereiordnung geregelt, welche für alle Nutzer/Nutzerinnen verbindlich ist.

Die Einschreibung als Benutzer/Benutzerin der Bücherei ist kostenlos und erfolgt schrift­lich in Form einer Lesererklärung / Benützungsverein­barung. Mit der Unterschrift darauf anerkennen die Benutzer die Bü­che­reiordnung / Benützungsordnung und haben nach Bezahlung der Jah­resgebühr das persönlich geltende, nicht übertrag­bare Recht, Medien zu den geltenden Bedingungen lt. Gebührenordnung zu entlehnen. Kin­der unter 14 Jah­ren benötigen für die Einschreibung die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, der sich damit auch zur Haftung im Scha­densfall und zur Begleichung anfallender Forderun­gen verpflichtet. Die persönlichen Daten der Leser/Leserinnen werden gemäß der Daten­schutz-Grundverordnung i. d. g. F. ausschließlich für die Bibli­otheks­verwaltung verarbeitet und unterliegen dem Datenschutz.

Im Interesse aller Benutzer/Benutzerinnen der Bücherei ersuchen wir Sie um eine sorg­fältige und schonende Behandlung aller Medien. Be­reits sichtbare Schäden müssen daher gleich bei der Ausleihe bekannt gegeben werden! Allfällig notwendige Reparaturen werden von der Bü­chereileitung veranlasst, Reparaturversuche durch die Nutzer sind je­denfalls zu unterlassen. Für verloren gegangene Medien oder Medien, die über die normale Nutzung hinausge­hend stark beschmutzt oder be­schädigt worden sind, ist entsprechender Ersatz zu leis­ten, dessen Art und Höhe von der Büchereileitung festgelegt wird.

Bei der Ausgabe aller Medien sind die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Bücherei ver­pflichtet, strikt das Jugendschutzgesetz einzuhalten. Für Kinder und Jugendliche unge­eignete Medien (Al­tersempfehlung) wer­den daher nicht an diese ausgefolgt. Bücher, Hörbücher bzw. DVDs für Erwachse­ne kön­nen daher auch nur von Erwachsenen mit eigener (kostenpflichtiger) Lesernummer entlehnt werden.

Die Weitergabe entlehnter Medien an Dritte ist nicht gestattet. Es haften die Leser/Le­serinnen - bei Personen bis zum vollendeten 14. Lebens­jahr die gesetzlichen Vertreter / Vertreterinnen -, auf deren Namen die Medien entlehnt wurden. Die entlehnten Medien dürfen – unter Berück­sichtigung der geltenden Urheberrechte - nur für private Zwecke ver­wendet, nicht für öffentliche Aufführungen verwendet und nicht an Dritte weitergege­ben werden. Jede Art von Vervielfältigung ist nach dem Ur­heber­rechtsgesetz verboten.

Mit Zahlung der Jahresgebühr erhält jeder Nutzer einen Zugang zum Online-Katalog (WebOPAC) (mit Passwort, das Nutzer/Nutzerinnen in der Bücherei zugeteilt erhalten), über den auch E-Medien der onleihe Tirol kostenlos entlehnt werden können.

Pro Person und Entlehnung können maximal 10 Medien entlehnt wer­den, im Einzelfall kann diese Beschränkung nach Rücksprache mit der Büchereileitung aufgehoben werden. Die Entlehnfrist für Bücher und Hörbücher (inkl. "Tonies-Hörfiguren") beträgt drei Wochen, für DVDs und Zeitschriften zwei Wochen. Eine Verlänge­rung der Ent­lehnfrist von Medien ist möglich, sofern für diese keine Reservierung vorliegt, und kann persönlich oder telefonisch (Text­nachricht) in der Bücherei bean­tragt bzw. im WebOPAC nach Anmel­dung mittels Passwort selbst vor­genommen werden.

Entlehnte Me­dien sind spätestens mit Ablauf der Entlehnfrist bzw. der gewährten Verlängerungsfrist während der Öff­nungszeiten in die Bü­cherei zurückzubringen. Bei Überziehung der gesetzten Fristen fallen Überzie­hungsgebühren in der geltenden Höhe an, die zu bezahlen sich die Nutzer verpflichten.

Zams, am 1. 12. 2019

 

buechereiordnung_buecherei_zams_dsvgo_2020.pdf